PASSKONTROLLE: EREIGNISSE UND GESETZE

zusammengestellt von Gerhard Hetfleisch

1949

Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle: Eheliche Kinder bzw. legitimierte uneheliche Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft nach dem Vater, uneheliche Kinder nach der Mutter. Voraussetzung: Ausscheiden aus dem alten Staatsverband und ein zehnjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich.

1955

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Visum) zwischen der Türkei und Österreich

1965

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Visum) zwischen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) und Österreich

1974

Ohne gesetzliche Grundlage werden Sichtvermerke von ausreisenden ausländischen Beschäftigten mit einem „A“ gekennzeichnet, wenn sie zur Erwerbstätigkeit nach erneuter Einreise berechtigt sind (bis 1988).

1983

Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes: Eheliche Kinder erwerben bei Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft hat, uneheliche, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.

1995

Österreich tritt der Europäischen Union bei. Staatsbürger von Ländern der EU erhalten ein gesetzliches Aufenthaltsrecht in Österreich. Die Türkei führt die mavi kart (Blaue Karte) ein, die im Ausland lebende ehemalige türkische Staatsbürger beantragen können, die eine andere Staatsbürgerschaft erworben haben. Damit bleiben ihnen wesentliche Staatsbürgerrechte erhalten, wie das Erbrecht, Grundbesitz, unbegrenztes Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, nicht aber das Wahlrecht. Ein Nebeneffekt des Gesetzes sind stark steigende Anträge auf Erteilung der Staatsbürgerschaft von türkischen Staatsangehörigen in Österreich.

2006

Fremdenrechtspaket: Es umfasst ein neues Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und Staatsbürgerschaftsgesetz mit weitreichenden restriktiven Bestimmungen, die zum rasanten Rückgang der Staatsbürgerschaftsanträge führen. Aufenthaltstitel können nur im Ausland beantragt werden.

2013

Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes: Erleichterungen bei vorzeitiger Einbürgerung bei nachweislich sehr guten Deutschkenntnissen.